Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht (Privatrecht, Bürgerliches Recht) regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander, also ohne dass in der Regel der Staat, als Partei daran beteiligt ist. Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung können daher bspw. Streitigkeiten über Verträge aller Art, wie Miet-, Kauf- oder Werkverträge sein, wie Mängelgewährleistung oder sonstige sog. Vertragsstörungen, um nur einen kleinen Ausschnitt zu nennen. Ein anderer Bereich ist das Schadensersatzrecht, bspw. aus einem Verkehrsunfall. Forderungseinzug oder Zwangsvollstreckung gehören hierbei ebenfalls zur anwaltlichen Tätigkeit.

Der Rechtsanwalt führt außergerichtlichen Schriftverkehr oder Verhandlungen mit der Gegenseite, um Ihr Recht möglichst ohne Inanspruchnahme der Gerichte durchzusetzen. Über derartige Streitigkeiten entscheiden im Zweifelsfall die sog. ordentlichen Gerichte, also die Amts- und Landgerichte in Zivilsachen. Der Rechtsanwalt führt für Sie ein solches Gerichtsverfahren und betreut Sie dabei umfänglich.

  <<zurück

Ende -->